Gesetzliche Rahmenbedingungen

Gesetzliche RahmenbedingungenDer Gesetzgeber schreibt vor, dass die gesetzliche Krankenversicherung nur das absolut Notwendige an therapeutischen Maßnahmen unter Berücksichtigung der Wirtschaftlich- keit zu zahlen hat. Ärzte und Therapeuten sind diesen Re- striktionen unterworfen, obwohl die Schwere der Krankheit oft einen deutlichen Mehraufwand erforderlich macht. Die Therapie des Back to Life – Konzepts kann diese Versorgungs- lücke ausgleichen und dem Patienten eine nachhaltige und intensive therapeutische Betreuung gewährleisten. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für die Therapie nicht.